07.10.2017 | Die FFW Struth wird Kreismeister |
20.08.2017 | Übergabe des HLF 20 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) |
03.03.2016 | Übergabe von einem neuen Rettungssatz (Schere und Spreitzer) durch |
11.07.2014 | Feierliche Übergabe des umgebauten Gerätehauses |
2012 | Übergabe der Drehleiter |
2012 | Umbau des Gerätehauses und ein Anbau eines weiteren Stellplatzes für Fahrzeuge. |
2010 | Da der VW Transporter zu viele Kosten verursachte, wurde er wieder veräußert und ein gut gebrauchter MTW Mannschaftstransportwagen |
2007 | Der Schlauchturm wurde in einer Arbeitsleistung von ca. 300 Stunden renoviert |
2006 | Anschaffung eines gebrauchten VW Transporters T4. |
2006 | Anschaffung von neuen Funkmeldeempfängern |
13.06.2006 | Übergabe des neuen LF 10/6 (Löschfahrzeug) |
04.01.2002 | Auf der Jahreshauptversammlung wird eine Satzungsänderung beschlossen |
2000 | Der Schlauchturm wurde errichtet |
1999 | Neugestaltung des Parkplatzes mit der Grünanlage durch die Kameraden der Feuerwehr |
17.10.1998 | Der Gedenkstein vor dem Gerätehaus wird gesetzt. |
14.09.1997 | Gründung der neuen Feuerwehr-Blaskapelle |
29.06.1997 | Durch ein schweres Unwetter erlitten in Struth viele Gebäude Schäden. Den Größten jedoch das FFW Gerätehaus. Der Sturm deckte 50% des Daches ab |
Okt. 1996 | Struth wird Schwerpunktfeuerwehr |
Sept.1996 | Übergabe des neuen Fahrzeugs RW-1 (Rüstwagen) |
18.09.1993 | Übergabe des neuen Gerätehauses und eines gebrauchten TLF-16/25 (Tanklöschfahrzeug) |
1992 | Die Kameraden erhalten eine neue Eisatzkleidung, Funkmeldeempfänger und Handsprechfunkgeräte |
1991 | Übertragung des Rettungsdienstes an unsere Wehr, und Erhalt der Rettungstechnik mit einem Schneid- und Spreizgerät |
Aug. 1991 | Erhalt eines Personentransporters vom Typ Mercedes 508 D, der von unseren Kameraden zum Rüstwagen umgebaut wird. |
06.01.1991 | Neugründung der Freiwilligen Feuerwehr und des Feuerwehrvereins, sowie Beschluss der Satzung. |
1990 | Anschaffung eines gebrauchten HRW (Hilfsrüstwagen), ein gebrauchter Bus vom Bundesgrenzschutz. Es wurde in Eigeninitiative zum HRW umgebaut. |
14.11.1985 | Erhalt eines neuen KLF-TS-8 (B 1000) |
1983 | Otto Hahn übernimmt die Wehrleitung von Albert Richardt |
Febr. 1975 | 1. Gründung „Junge Brandschutzhelfer" (18 Mitglieder) |
1972 | Abbruch des Feuerwehrgerätehauses auf dem Kirchberg und Bezug neuer Räume in der Oststraße |
1969 | Gründung der Frauen- und der Jugendgruppe |
23.11.1969 | Anschaffung des KLF-TS-8 (B 1000) |
1961 | Erhalt einer neuen TS-8 |
1959/60 | Die Sirene löst die Hornisten ab |
1959 | Ein Anhänger mit einer Motorspritze TS-8 und Feuerlöschgerätschaften kommt |
08.05.1953 | Erste Motorspritze TS-4 |
1951 | Gründung einer Blaskapelle |
13.04.1951 | Das Gerätehaus auf dem Kirchberg wird gerichtet |
13.03.1950 | Musste das Feuerwehrgerätehaus Lengenfelder Straße 22 mit Grund und Boden von der Gemeinde Struth an das Land Thüringen übertragen werden. Als Bemerkung wurde aufgeführt: Bauart Fachwerk stark Reparaturbedürftig. |
19.08.1949 | Die Feuerlöschgerätschaften gehen vom Besitz der Gemeinde Struth in den Besitz des Landes Thüringen über. In der Auflistung wird unter anderem eine Handdruckspritze der Fa Bräuner Nr. 1302 erwähnt. |
1939 | Eine Jugendwehr organisiert sich |
1936 | Zusammenlegung der Wehren aus Effelder, Eigenrieden und Struth unter dem Namen Feuerlöschpolizei. Es wird eine blaue Tuchuniform angeschafft. |
15.12.1933 | Mit dem Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15.12.1933 für Preußen wurde erstmals einheitliche Kleidung, Ausrüstung, der Aufbau der Strukturen und der Vorgehensweise im Brandfall festgelegt. |
1933 | Die Stärke der Wehr beträgt 37 Mann uniformiert |
1927 | Struth besitzt eine Spritze und 1 Wasserleitung |
1926 | Anschaffung von einem neuen Schlauchwagen |
1926 | Die Feuerwehr erhält 36 neue Röcke |
29.03.1924 | Neugründung der Freiwilligen Feuerwehr mit 56 Kameraden |
10.09.1922 | Mitteilung des Schulzen an das Landratsamt: Alle Feuerlöschteiche sind in Ordnung. Außerdem wurden 75 m neue Schläuche angeschafft |
26.11.1921 | Die Bildung einer Freiwilligen Feuerwehr wurde vom Gemeinderat abgelehnt, da die Pflichtfeuerwehr in einem guten Zustand ist |
20.11.1919 | Zur Übung pro Mann 1 Mark, Spritzenmeister 1,50 Mark. Bei kommen den Brandfällen je Stunde pro Mann 75 Pf., Spritzenmeister 1 Mark. Für das Instandhalten der Spritze werden jährlich 5 Mark bewilligt |
1911 | Auf Antrag des Spritzenmeisters für eine Erhöhung der Stundenlöhne der Feuerwehr und Spritzenmannschaften wird bewilligt: |
1910 | Verbesserung der Wasserversorgung durch die Inbetriebnahme der neuen Wasserleitung |
1907 | Erstreckte sich die Entfernung zu Löschhilfeeinsätzen auf ca. 7 km. Dies waren die Orte Struth, Eigenrieden, Effelder, Bickenriede und Büttstedt. |
1907 | Anschaffung einer großen Saug- und Druckspritze mit Schlauchleitungen der Fa. Bräuniger. Die alte Spritze soll einzeln verkauft werden, das Holz für sich und das Messing für sich. |
09.11.1901 | Der Landkreis Mühlhausen erlässt eine Polizeiverordnung zur Bildung von Pflichtfeuerwehren. |
12.11.1900 | Verordnung zur Bildung von Pflichtfeuerwehren. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Entschädigung der Fuhrleute für das Fahren der Spritze bei auswärtigen Bränden wie bisher erfolgt. Die Fuhrleute bekommen pro Pferd 5 Mark. |
22.07.1899 | Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dass die Löschprämien in gleichen Teilen an die Spritzenanspanner und den Fahrer des Beiwagens verteilt werden sollen. |
25.07.1895 | Erlass der Polizeiverordnung des Amtsvorstehers Keuthan zur Übertragung des Feuerlöschdienstes an die Freiwillige Feuerwehr in Struth |
18.03.1894 | Gründung der ersten Freiwilligen Feuerwehr in Struth. Es treten 35 Personen ein |
1881 | Das Spritzenhaus stand bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Anger und musste beim Neubau der Schule abgebaut und an den Standort der Lengenfelder Straße neu aufgebaut werden. |
1876 | Anschaffung von 4 neuen Feuerleitern |
1867 | Tritt die Verordnung zur Organisation der „Feuerlösch-Anstalten" in Kraft |
1866 | Nachweis der Hilfsmannschaften der Gemeinde Struth im Feuerpolizeibezirk IV |
1850 | Nachweis der Feuerlöschgerätschaften der Gemeinde Struth im Feuerpolizeibezirk IV |
11.03.1850 | Polizeigesetz mit Regelungen zum Brandschutz und Brandbekämpfung |
1849 | Erlass einer Spritzenordnung für den Feuerpolizeibezirk IV mit Struth |
1838 | Anschaffung einer Rohrspritze und Bau eines Spritzenhauses |
08.12.1833 | Die erneuerte preußische „Feuer-Polizei-Ordnung" tritt in Kraft |
1830 | Der erste bekannte Nachweis über Feuerlöschgerätschaften in Struth |
04.04.1819 | Tritt die erste preußische „Feuer-Polizei-Ordnung" in Kraft |
20.12.1779 | Feuerverordnung für die Marktflecken und Dorfschaften des Eichsfeldes |
13.11.1726 | Älteste bisher bekannte Anordnung über das Feuerlöschwesen auf dem Eichsfeld |